IATF 16949 - MUEHLE Messzeuge GmbH

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IATF 16949

Am 1. Oktober 2016 erschien als Nachfolger der ISO/TS 16949 die Verbandsrichtlinie IATF 16949 als globaler Qualitätsstandard in der Automobilindustrie.
Viel Verwirrung haben die Kapitel 7.1.5.3 Anforderungen an Prüflabore und im speziellen der Bereich 7.1.5.3.2 Externe Labore gestiftet.
Speziell im zweiten genannten Kapitel wird sehr oft interpretiert, dass zukünftig grundsätzlich keine Werkskalibrierscheine mehr zulässig wären bzw. diese nur
noch in ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt wären.

Dies ist eindeutig nicht so.

In der Richtlinie wird gefordert, dass 

entweder 

die Kalibrierscheine ein DAkkS (oder vergleichbares)- Zeichen tragen 

oder

es sollte ein Beleg dafür erbracht werden, dass das externe Prüflabor von dem Kunden akzeptiert wird.

Ein solcher Beleg kann zum Beispiel durch eine Beurteilung des Kunden erlangt werden oder auch durch die anerkannte Beurteilung durch einen Dritten, 
die bestätigt, dass das Prüflabor dem Zweck von DIN EN ISO 17025 bzw. einer entsprechenden nationalen Norm entspricht.

Diese anerkannte Beurteilung ist im Falle eines akkreditierten Kalibrierlabores mit Überwachung durch die DAkkS leicht zu realisieren.
Die DAkkS ist die einzige Institution, die in Deutschland Akkreditierungen durchführen darf. Grundlage dafür ist die DIN EN ISO 17025.
Das von der DAkkS verwendete Verfahren wird mittels validierter Verfahren durchgeführt und steht damit ausser jeglichem Zweifel.

Die Forderung, die leider von vielen Auditoren erhoben wird, nur noch DAkkS-Scheine zu erlauben ist damit völlig unbegründet. 

Werkskalibrierscheine mit zuverlässig angegebenem Rückführungsnachweis und den Anforderungen entsprechenden Messunsicherheiten sind somit in den alllermeisten Fällen völlig ausreichend.
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